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mit freundlicher Genemigung der DGHT |
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Sowohl für An- und Abtransport als auch für die zeitweise Unterbringung von nicht exponierten Exemplaren sind thermostabile Behälter, z.B. in Form von Kühlboxen, Styroporboxen oder ähnliches zu verwenden. Ggf. sind die genannten Behältnisse durch Wärmeakkus oder -Flaschen zu temperieren. |
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Für jedes angebotene Tier sind folgende
Angaben schriftlich, für jeden Interessierten, sichtbar auszulegen
a) Name des Anbieters b) wissenschaftlicher Name c) Geschlecht: 1,0 / 0,1 / 0,0,1 d) Verbreitung e) Herkunft: Wildfang / Nachzucht f) Schutzstatus: EG-VO, Anhang A/B des Washingtoner Artenschutzabkommens BArtSchVo |
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Die Behältnisse müssen folgenden
Mindestanforderungen entsprechen (gem. dem Gutachten über
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10.01.97 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten): a) ausreichende Belüftung, Wärmezufuhr oder Beleuchtung b) geeignetes Bodensubstrat, für die Aufnahme von Ausscheidungen c) die Größe des Behälters sollte den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen d) Faustregel für Echsen: mindestens das 1,5 fache der Kopf-Rumpflänge e) die Betrachtung sollte nur von der Seite oder durch den Deckel möglich sein |
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Alle Amphibien und Reptilien sind einzeln unterzubringen. Dies gilt auch wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe angeboten werden. |
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Es dürfen nur gesunde und in einwandfreien Zustand befindliche Tiere angeboten werden. |
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In den Räumen wo Tiere angeboten werden, ist das Rauchen untersagt und Zugluft zu vermeiden. |
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Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. |
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Das Mitbringen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, ist verboten. |
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Das Herausnehmen von Tieren aus dem Behälter darf ausschließlich im Beisein und mit Zustimmung des Anbieters erfolgen. Dieser sollte dies nur dann gestatten, wenn er einen triftigen Gründen dafür erkennt. |
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Das Beklopfen und Schütteln der Tierbehälter ist untersagt. |
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Die ausgestellten Tiere sind ständig
durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat er eine
andere, sachkundige Person mit der Überwachung zu beauftragen. |
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Geschlechtsbestimmungen sollen auf das
Minimum beschränkt werden (evtl. mehrere Interessenten
abwarten oder eine Uhrzeit absprechen). |
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Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich. Sie gelten durch die Teilnahme als anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit den Tieren. Die Abgabe von Tieren an Kinder unter 16 Jahren darf nur mit der Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erfolgen. |
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